Mitglieder/Mitgliederversammlung Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag werden, über den der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidet. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Der Mitgliedbeitrag besteht aus einem Jahresbetrag, über dessen Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet, oder in der Übernahme von finanziellen Patenschaften im Sinne von § 2, Abs. 2, Nr.2. Der Mitgliedsbeitrag für die Patenschaften besteht aus monatlichen oder jährlichen Zuwendungen. Einzelheiten hierzu regelt die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch einen Protokollführer protokolliert, der zu Beginn einer jeden Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt wird. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden. Aufgaben der Mitgliederversammlung: | | | • | Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. | • | Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen. | • | Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt. | • | Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands. | • | Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre. |
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